Inhalt
Unentgeltliche Rechtsberatung
Rechtsauskunft
Die Gerichtskanzleien erteilen nur Auskünfte zum Verfahrensablauf (Zuständigkeit, Gestaltung von Eingaben etc.). Fragen nach den Prozesschancen, den rechtlichen Grundlagen eines Begehrens oder dergleichen können nicht beantwortet werden. Mit solchen Anliegen wenden Sie sich am besten an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Entsprechende Adressen und Hinweise bezüglich Spezialgebiete erhalten Sie unter anderem bei den Anwaltsverbänden der Kantone Appenzell und St. Gallen.
Anwaltsverband Appenzell
Präsident RA lic. iur. Michael Manser
Grand & Nisple Rechtsanwälte, Oberer Graben 26, 9000 St. Gallen, Tel. +41 71 222 40 33
Der Appenzellische Anwaltsverband führt ausserdem in der Regel am 1. Mittwoch im Monat in Herisau, Teufen, Heiden und Appenzell kostenlose Beratungen durch. Das genaue Datum, die entsprechenden Örtlichkeiten und Zeiten werden jeweils im Amtsblatt publiziert oder können direkt beim Anwaltsverband Appenzell erfragt werden.
6. Januar 2027, 3. Februar 2027, 3. März 2027, 7. April 2027, 5. Mai 2027, 2. Juni 2027, 7. Juli 2027, 4. August 2027, 1. September 2027, 6. Oktober 2027, 3. November 2027, 1. Dezember 2027 jeweils ab 17.00 Uhr
Heiden: Gemeindehaus Kirchplatz 6, Sitzungszimmer 0.1
Herisau: Poststrasse 5, Haus zum Baumgarten, Parterre
Appenzell: Marktgasse 8a, "Mesmerhaus", 1. Stock, Zimmer "Lehmen"
Teufen: Gemeindehaus Dorf 9, Sitzungszimmer Nr. 16 im 1. Stock