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Identitätskarte / Pass

Für den Antrag einer Identitätskarte ist folgendes zu beachten:

  • Eine persönliche Vorsprache auf dem Einwohneramt ist in jedem Falle nötig
  • Alte Dokumente sind zur Entwertung mitzubringen
  • Passfoto mitbringen (Anforderungen siehe Fotomustertafel, unten bei Dokumente)
  • Bei minderjährigen Kindern benötigen wir die Unterschrift der Sorgeberechtigten oder Sorgerechtsurteil bei alleiniger elterlicher Sorge (Siehe Formular unten in Dokumente)
  • Kinder ab 7 Jahren müssen den Antrag ebenfalls unterzeichnen
  • Verlustanzeige der Polizei, wenn die Identitätskarte unauffindbar oder verloren gegangen ist
  • Angabe der Grösse


Die Ausstellung der Identitätskarte benötigt max. 10 Arbeitstage.

Preis / Gültigkeit:
Bis zum 18. Lebensjahr kostet die Identitätskarte Fr. 35.00 und ist 5 Jahre gültig.
Ab dem 18. Lebensjahr kostet die Identitätskarte Fr. 70.00 und ist 10 Jahre gültig.

 

Schweizer Pass

Seit dem 1. März 2010 ist die revidierte Ausweisgesetzgebung in Kraft. Es werden nur noch biometrische Pässe (Pass 10 / E-Pass) hergestellt. Passmodelle 03 und 06 werden nicht mehr ausgestellt, behalten jedoch ihre Gültigkeit bis zum Ende ihrer Laufzeit (vorbehalten bleiben Einreisebestimmungen in die USA).

Einen Pass 10 (auch Kombi mit gleichzeitiger Bestellung einer Identitätskarte möglich) können Sie entweder direkt beim Passbüro in Herisau oder mit dem Online-FormularExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. beantragen.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.schweizerpass.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.


Provisorischer Pass

Wenn die Zeit für die Ausstellung eines ordentlichen Passes nicht mehr reicht, können Sie einen provisorischen Pass in dringenden Fällen innerhalb weniger Stunden beantragen.
Wir verweisen Sie auf die Internetseite des Passbüros in HerisauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
 
 
Ab 1. Januar 2027 ist die Beantragung von Identitätskarten auf der Gemeindeverwaltung nicht mehr möglich

Ab dem 1. November 2026 können Schweizerinnen und Schweizer die neue biometrische Identitätskarte beantragen. Der Bund empfiehlt sie insbesondere Personen, die ihre Identitätskarte erneuern lassen oder erstmals eine beantragen und in die EU reisen. Wer die Identitätskarte hingegen ausschliesslich in der Schweiz als Ausweis benötigt, kann sich nach wie vor für eine nichtbiometrische Identitätskarte entscheiden.

Die biometrische Identitätskarte kann nicht durch die Gemeinde beantragt werden, da die Infrastruktur für die Aufnahme der Biometriedaten fehlt. Eine Beantragung ist ausschliesslich beim kantonalen Passbüro in Herisau möglich. Die Gemeinde Schwellbrunn wird deshalb ab 1. Januar 2027 keine Anträge für Identitätskarten mehr entgegennehmen. Einerseits ist die Erfassung der biometrischen Identitätskarte nicht möglich, andererseits verliert die heutige Identitätskarte zunehmend an Bedeutung.

 

Gemeinderat Schwellbrunn

Zugehörige Objekte

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