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Ferienplan

Den aktuellen Ferienplan mit den unterrichtsfreien Tagen finden Sie unter den Dokumente (unten).

 

Jokerhalbtage/Absenzen

Die Erziehungsberechtigten können ihre Kinder für maximal vier Halbtage pro Schuljahr vom Unterricht dispensieren lassen. Dazu ist weder eine Bewilligung der Schule noch eine Begründung erforderlich; die Dispensation ist jedoch der Klassenlehrperson vorgängig zu melden.

Absenzen, die als entschuldigt gelten (z.B. Krankheit, nicht verschiebbare Arztbesuche, Beerdigungen in der nahen Verwandtschaft, Schnupperlehren im Zyklus 3), werden nicht an die Jokerhalbtage angerechnet.

An Schulanlässen (Exkursionen, Schulreisen und Lager sowie Sonderwochen/Projekttage, Sport-/Skitage, …) können keine Jokerhalbtage bezogen werden. Es kann ein Urlaubsgesuch an die Schulleitung gerichtet werden.

Wichtiger Schulstoff muss aufgearbeitet, Prüfungen müssen grundsätzlich nachgeholt werden.

 

Urlaub

Urlaube, die über die Jokerhalbtage hinausgehen, liegen bis zu 5 Tagen pro Ereignis in der Kompetenz der Schulleitung, darüber hinaus in der Kompetenz der Schulkommission.

Urlaube werden mit den Jokerhalbtagen verrechnet.

Gesuche um Beurlaubung von Lernenden sind frühzeitig, mindestens eine Woche im Voraus, schriftlich an die Schulleitung zu richten.

 

Dokumente

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Ferien und unterrichtsfreie Tage 2023-26 Download 0 Ferien und unterrichtsfreie Tage 2023-26