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Zuzug / Wegzug / Umzug

Zuzug/Anmeldung

Für die Anmeldung in Schwellbrunn müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle melden (gemäss Art. 5 des Registergesetz Kanton Appenzell Ausserrhoden, bGS 122.1).

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

Als Schweizer Bürger:

  • Identitätskarte/Pass
  • Heimatschein
  • Krankenkassenpolice oder Versicherungskärtchen (für die ganze Familie)
  • Familienbüchlein/Familienausweis (falls vorhanden)
  • bei unehelichen Kindern: Geburtsurkunde oder Heimatschein
  • Scheidungsurteil (falls Sie minderjährige Kinder haben)
  • Mietvertrag

Als Bürger eines ausländischen Staates:

  • gültiger Reisepass/Personalausweis
  • Ausländerausweis (ausser bei Zuzug vom Ausland)
  • Dokument der Familienabstammung (Familienbüchlein/Familienausweis/ Stammbuch, Geburtsurkunde, Eheschein, etc.)
  • Krankenkassenpolice oder Versicherungskärtchen (für die ganze Familie)
  • Mietvertrag
  • Arbeitsvertrag
     

Wegzug/Abmeldung

Die Abmeldung muss innerhalb von 14 Tagen dem Einwohneramt gemeldet werden (gemäss Art. 10 der Vorläufigen Verordnung über die Einwohnerregister, bGS 122.121).

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

Als Schweizer/Schweizerin:

  • Identitätskarte/Pass
  • Schriftenempfangsschein

Als Ausländer/Ausländerin:

  • Reisepass/Personalausweis
  • Ausländerausweis

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