Inhalt
Erbteilungskommission und Versteigerungsausschuss
Hauptaufgaben:
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Führt Erbteilungen und Erbteilungsverhandlungen durch
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Sicherung der Erbschaft
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Eröffnung letztwilliger Verfügungen und Erbverträge
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Verwaltung der Erbschaft auf Wunsch der Erben
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Aufsicht und Mitwirkung bei der Erbteilung (sofern von Erben gewünscht)
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Veranlagung und Eröffnung von Erbschafts- und Schenkungssteuern und Zusammenarbeit mit der kantonalen Steuerverwaltung
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Vollzug der gesetzlichen Vorschriften gemäss EGzZGB (bGS 211.1) und kant. Steuergesetz (bGS 621.11)
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Delegation folgender Aufgaben an das Erbschaftsamt:
- Protokollierung der Erbteilungen
- Inventaraufnahme und Versiegelung
- Erstellen öffentlicher Inventare
- Amtliche Eröffnung der Erbschaften
- Erbenaufruf veranlassen
- Einstweilige amtliche Verfügung der Erbschaft
- Mitteilung an die Gemeindekasse zwecks Einforderung der Erbschaftssteuern
- Abrechnung der Erbteilungsgebühren
- Auszahlung der Erbteile
- Mitteilungen an Erben und weitere Ämter
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Überwachung und Durchführung von öffentlichen und amtlichen Versteiger-ungen (Gant) unter Einhaltung der Bestimmungen gemäss Art. 255 ff. des kant. EG zum ZGB (bzw. OR oder SchKG).
Kontakt
Erbteilungskommission und VersteigerungsausschussDorf 50
9103 Schwellbrunn
gemeinde@schwellbrunn.ar.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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