Inhalt

Erbteilungskommission und Versteigerungsausschuss

Hauptaufgaben:

  • Führt Erbteilungen und Erbteilungsverhandlungen durch

  • Sicherung der Erbschaft

  • Eröffnung letztwilliger Verfügungen und Erbverträge

  • Verwaltung der Erbschaft auf Wunsch der Erben

  • Aufsicht und Mitwirkung bei der Erbteilung (sofern von Erben gewünscht)

  • Veranlagung und Eröffnung von Erbschafts- und Schenkungssteuern und Zusammenarbeit mit der kantonalen Steuerverwaltung

  • Vollzug der gesetzlichen Vorschriften gemäss EGzZGB (bGS 211.1) und kant. Steuergesetz (bGS 621.11)

  • Delegation folgender Aufgaben an das Erbschaftsamt:

    - Protokollierung der Erbteilungen

    - Inventaraufnahme und Versiegelung

    - Erstellen öffentlicher Inventare

    - Amtliche Eröffnung der Erbschaften

    - Erbenaufruf veranlassen

    - Einstweilige amtliche Verfügung der Erbschaft

    - Mitteilung an die Gemeindekasse zwecks Einforderung der Erbschaftssteuern

    - Abrechnung der Erbteilungsgebühren

    - Auszahlung der Erbteile

    - Mitteilungen an Erben und weitere Ämter

  • Überwachung und Durchführung von öffentlichen und amtlichen Versteiger-ungen (Gant) unter Einhaltung der Bestimmungen gemäss Art. 255 ff. des kant. EG zum ZGB (bzw. OR oder SchKG).

     

Kontakt

Erbteilungskommission und Versteigerungsausschuss
Dorf 50
9103 Schwellbrunn
gemeinde@schwellbrunn.ar.ch

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