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Ferienplan

Den aktuellen Ferienplan mit den unterrichtsfreien Tagen finden Sie unter den Dokumenten (unten).

 

Jokerhalbtage/Absenzen

Die Erziehungsberechtigten können ihre Kinder für maximal vier Halbtage pro Schuljahr vom Unterricht dispensieren lassen. Dazu ist weder eine Bewilligung der Schule noch eine Begründung erforderlich; die Dispensation ist jedoch der Klassenlehrperson vorgängig zu melden.

Absenzen, die als entschuldigt gelten (z.B. Krankheit, nicht verschiebbare Arztbesuche, Beerdigungen in der nahen Verwandtschaft, Schnupperlehren im Zyklus 3), werden nicht an die Jokerhalbtage angerechnet.

An Schulanlässen (Exkursionen, Schulreisen und Lager sowie Sonderwochen/Projekttage, Sport-/Skitage, …) können keine Jokerhalbtage bezogen werden. Es kann ein Urlaubsgesuch an die Schulleitung gerichtet werden.

Für alle Absenzen gilt: Wichtiger Schulstoff muss aufgearbeitet, Lernnachweise grundsätzlich nachgeholt werden.

 

Urlaub

Die Bewilligung von Urlauben, welche die Jokerhalbtage übersteigen, liegen bis zu einem Quartal in der Kompetenz der Schulleitung, darüber hinaus bei der Schulkommission. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Erziehungsberechtigten die Vermittlung des Schulstoffs garantieren und die Erreichung der Bildungs- und Lernziele gewährleistet bleibt.

Gesuche um Beurlaubung von Lernenden sind so früh wie möglich und mindestens eine Schulwoche im Voraus schriftlich an die Schulleitung zu richten.

Dokumente

Name
Ferien und unterrichtsfreie Tage 2023-26 Download 0 Ferien und unterrichtsfreie Tage 2023-26