Inhalt
Tiefbaukommission
Organisatorische und administrative Leitung
- Die Tiefbaukommission berät den Gemeinderat in allen Fragen des Tiefbaus
- Sie vollzieht die gesetzlichen Vorgaben
- Sie ist für die Sicherheit der Werke zuständig (Werkeigentümerhaftung)
- Sie ist für die Vergabe von Aufträgen entsprechend der Kant. Submissionsordnung zuständig bzw. schlägt dem Gemeinderat Aufträge zur Vergabe vor
- Sie plant Unterhalt und Erweiterung des Strassen- und Beleuchtungsnetzes
- Ist zuständig für die Erstellung, den Unterhalt der Gemeindestrassen und Gemeindeplätze, inkl. Entwässerungen
- Stellt den Unterhalt von Bäumen und Sträuchern entlang der Gemeindestrassen und der Gemeindeplätze sicher
- Stellt auf den Gemeindestrassen und den Gemeindeplätzen den Winterdienst sicher
- Betreibt, ergänzt und unterhält die öffentliche Beleuchtung
- Organisiert und überwacht das Parkierungswesen in der Gemeinde
- Ist Ansprechpartner für die Flurgenossenschaften
- Entscheidet über Anträge aus den Flurgenossenschaften z.Hd. des Gemeinderates
- Betreibt und Unterhält die Schneeschuhrouten auf dem Gemeindegebiet
- Ist für die Organisation der Weihnachtsbeleuchtung zuständig.
- Übernahme von weiteren Aufgaben im Auftrag des Gemeinderates
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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