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Öffentliche Auflage Inserat Aufhebung von Quartierplänen fakultatives Referendum
Aufhebung von Quartierplänen
fakultatives Referendum
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 7. Februar 2024 vier Quartierpläne
- Quartierplan Alpenrose, ob. Risi, Blatten vom 28. Januar 1975 (inkl. Änderung vom 13. September 1976)
- Buebenstig vom 30. Juni 1998
- Schlössli, Sonnenberg, Gass vom 19. Januar 1982
- Überbauung Sommertal vom 21. Dezember 1976
zuhanden der öffentlichen Auflage verabschiedet. Während der Auflagefrist – 26. Februar 2024 bis 26. März 2024 – sind keine Einsprachen eingegangen. Aus diesem Grunde hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 3. April 2024 die Aufhebung der vier genannten Quartierpläne erlassen.
Dieser Gemeinderatsbeschluss untersteht vom 15. April 2024 bis 6. Mai 2024 dem fakultativen Referendum im Sinne von Art. 48 Abs. 1 Gesetz über die Raumplanung und Baurecht (bGS 721.1, Baugesetz) sowie Art. 13 Abs. 1 lit. d) der Gemeindeordnung. Wenn mindestens 30 Stimmberechtigte innert der vorerwähnten Frist dies schriftlich verlangen, ist dieses Geschäft der Volksabstimmung zu unterbreiten.
Siehe auf www.schwellbrunn.ch > Verwaltung > Publikationen > amtliche Inserate
9103 Schwellbrunn, 3. April 2024 Gemeinderat Schwellbrunn
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